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Altersleistungen / Ehegattenrente

Altersleistungen

Anspruch auf Altersleistungen haben Männer, die das 65. Altersjahr und Frauen, die das 64. Altersjahr zurückgelegt haben, frühestens aber nach Vollendung des 60. Altersjahres bei Männern und 59. Altersjahres bei Frauen.

Ehegattenrente

Anspruch auf eine Ehegattenrente entsteht, wenn der Versicherte oder der Bezüger einer Altersrente stirbt und dessen überlebender Ehegatte

Beginn und Ende

Die Ehegattenrente ist erstmals fällig am ersten Tag des Monats nach dem Todestag des Versicherten oder des Altersrentners. Sie wird lebenslänglich ausbezahlt, längstens aber bis zur Wiederverheiratung der Anspruchsberechtigten.

Höhe

Die Ehegattenrente beträgt beim Tod eines Versicherten 60 % der vollen Invalidenrente, beim Tod eines Altersrentners 60 % der Altersrente.

Beim Versicherungsplan Primo beträgt beim Tod eines aktiven Versicherten die Ehegattenrente 24% des versicherten Lohnes.

Grundsätzlich gelten gleiche Bedingungen für überlebende und geschiedene Ehegatten. Es sind folgende Punkte zu beachten:

Aktuelles:

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Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

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