Altersrente AHV
Anspruch
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger bei 64 Jahren.
Beginn und Ende
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.
Der Anspruch auf Altersrente erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.
Anspruch Kinderrenten
Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf Kinderrente für Söhne und Töchter
- bis sie das 18. Altersjahr beendet haben, oder
- bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr
Vorbezug und Aufschub
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente
- um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.



