Altersrente AHV

Anspruch

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger bei 64 Jahren.

Beginn und Ende

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Der Anspruch auf Altersrente erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.

Anspruch Kinderrenten

Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf Kinderrente für Söhne und Töchter

Vorbezug und Aufschub

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente

Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.

Aktuelles:

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Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

19.07.11 / AHV-Ausgleichskasse 66

Übersicht Familienzulagen

der Kantone

17.11.10 / AHV-Ausgleichskasse 66

Familienzulagen Kanton Obwalden

Geänderter Beitragssatz

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


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