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05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

  • Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
  • Ihre berufsförderung holzbau schweiz
    Telefon 044 258 84 80
    Telefax 044 258 84 88
    info@berufsfoerderung.ch

Antragsformulare

Mitglieder/Arbeitgeber: Wie gehen Sie vor, wenn Sie Leistungen beziehen wollen?

Das Antragsformular ist bei der Geschäftsstelle bzw. der Schule zu beziehen oder kann nachfolgend als Word- oder PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden.
Die Antragsformulare sind vom Arbeitgeber auszufüllen und der "Berufsförderung Holzbau Schweiz" einzureichen.

Beachten Sie, dass der Betrieb vor Leistungsberechtigung mindestens sechs Monate der Berufsförderung angeschlossen sein muss und für den Kursteilnehmer ein Anstellungsverhältnis vorausgesetzt wird. Anträge sind ausschliesslich mit den nachfolgenen Formularen einzureichen. Das Formular im doc-Format (Word) ist übrigens direkt am PC-Arbeitsplatz ausfüllbar.

 Formular Leistungsgesuch
 Formular Leistungsgesuch

 

Kursanbieter: Wie gehen Sie vor, wenn Sie möchten, dass Ihre Kursangebote gefördert werden?

Laden Sie das nachstehende Word- oder PDF-Formular herunter, füllen es aus und senden es an die Geschäftsstelle der Berufsförderung.

 Antragsformular für die Aufnahme eines Kurses im Kurskalender
 Antragsformular für die Aufnahme eines Kurses im Kurskalender