Arbeitgebende

Arbeitgeber, welche obligatorisch versicherten Personen Arbeitsentgelte ausrichten, haben bei jeder Lohnzahlung die AHV-/ IV-/ EO-/ und ALV-Beiträge in Abzug zu bringen. Diese sind periodisch mit den paritätischen Arbeitgeberbeiträgen (monatliche Rechnung für Akontobeiträge mit Korrekturmöglichkeit) der Ausgleichskasse abzuliefern.
Die in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Baumeisterverband SBV erstellten Tabellen informieren über die Beitragspflicht auf Löhne und weitere Leistungen des Arbeitgebers.


Jahresabrechnung

Jeweils Mitte Dezember werden den Mitgliedfirmen die Unterlagen für die Jahresabrechnung zur Deklaration der ausbezahlten beitragspflichtigen Lohnsummen je Mitarbeiter zugestellt. Diese müssen bis spätestens 30. Januar des Folgejahres vollständig ausgefüllt bei der Ausgleichskasse eingereicht werden. Im Partnerweb können Arbeitgeber ihre Jahresabrechnung samt Lohnbescheinigung elektronisch übermitteln.


Lohnnachmeldung

Erfolgsabhängige Lohnbestandteile für das vergangene Geschäftsjahr, welche erst nach dem Jahresabschluss bekannt werden, sind nach dem Realisierungsprinzip im neuen Jahr abzurechnen. Falls diese auf Wunsch der Firma ins vergangene Jahr verbucht werden müssen, sind sie spätestens 30 Tage nach Vergütung/Gutschrift bzw. Generalversammlungs-Beschluss mit Lohnnachmeldung der Ausgleichskasse mitzuteilen. Bei verspäteter Meldung müssen von der Ausgleichskasse Verzugszinsen verrechnet werden.


Für Auskünfte stehen zur Verfügung:

Beatrice Feuz
Telefon  044 258 81 37
E-Mail:   bfeuz@baumeister.ch

Claudia Ponato
Telefon  044 258 81 33
E-Mail:   cponato@baumeister.ch

 

 

 

Aktuelles:

05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

19.07.11 / AHV-Ausgleichskasse 66

Übersicht Familienzulagen

der Kantone

17.11.10 / AHV-Ausgleichskasse 66

Familienzulagen Kanton Obwalden

Geänderter Beitragssatz

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


Français Italiano