Arbeitgeberkontrolle
Sofern ein Anschluss besteht, wird die Revision gleichzeitig für die Bereiche Familienausgleichskasse FAK, Parifonds-Bau, Berufsförderung Holzbau, Flexibler Altersrücktritt FAR sowie für die SUVA vorgenommen. In all diesen Bereichen steht der Revisor den Mitgliedfirmen auch beratend zur Verfügung.
Das AHV-Gesetz verpflichtet die Ausgleichskassen, periodisch (in der Regel alle 4 Jahre) Arbeitgeberkontrollen an Ort und Stelle vorzunehmen. Der Zeitpunkt für diese Kontrolle wird von der Ausgleichskasse bestimmt. Der jeweilige Termin wird der Firma rechtzeitig mitgeteilt. Dem Revisor sind die nötigen Revisionsunterlagen bereitzustellen.



