Arbeitgeberkontrolle

Sofern ein Anschluss besteht, wird die Revision gleichzeitig für die Bereiche Familienausgleichskasse FAK, Parifonds-Bau, Berufsförderung Holzbau, Flexibler Altersrücktritt FAR sowie für die SUVA vorgenommen. In all diesen Bereichen steht der Revisor den Mitgliedfirmen auch beratend zur Verfügung.

Das AHV-Gesetz verpflichtet die Ausgleichskassen, periodisch (in der Regel alle 4 Jahre) Arbeitgeberkontrollen an Ort und Stelle vorzunehmen. Der Zeitpunkt für diese Kontrolle wird von der Ausgleichskasse bestimmt. Der jeweilige Termin wird der Firma rechtzeitig mitgeteilt. Dem Revisor sind die nötigen Revisionsunterlagen bereitzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelles:

05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

19.07.11 / AHV-Ausgleichskasse 66

Übersicht Familienzulagen

der Kantone

17.11.10 / AHV-Ausgleichskasse 66

Familienzulagen Kanton Obwalden

Geänderter Beitragssatz

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


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