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05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

  • Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
  • Ihre berufsförderung holzbau schweiz
    Telefon 044 258 84 80
    Telefax 044 258 84 88
    info@berufsfoerderung.ch

Beiträge und Leistungen

Beitragssatz: Die Betriebe, die gemäss Geltungsbereich der Berufsförderung unterstellt sind, haben einen Beitrag von 0.8 Prozent auf der SUVA-pflichtigen Lohnsumme (bzw. der Lohnsumme bei einer privaten Unfallversicherung) zu entrichten, abzüglich kaufmännisches Personal. Die Obergrenze des einzelnen Bruttolohns entspricht dem UVG-Maximum.

Leistungen: In einem separaten Reglement werden die Leistungsberechtigten, Leistungsbereiche und der Leistungsumfang definiert.

Die Statuten und das Leistungsregelement können als PDF-Dokument heruntergaleden werden: