Erwerbsersatzordnung

Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bildet das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft. Die EO dient dem Ausgleich der Erwerbseinbusse während der Dienstleistungen für Armee, Zivilschutz- und Zivildienst, im Rahmen von Leiterkursen für Jugend und Sport und Jungschützenleiterkursen sowie bei Mutterschaft.


Entschädigungsanspruch
Die Entschädigung beträgt mindestens 80% des vor dem Dienstantritt erhaltenen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, mindestens jedoch 62 Franken bzw. höchstens 245 Franken pro Tag.

Die verbindliche Entschädigung kann der vom Bundesamt für Sozialversicherungen herausgegebenen Tabelle zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigung entnommen werden.

 

 

 

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