Hilflosenentschädigung HE

Anspruch

In der Schweiz wohnhafte Versicherte können eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV geltend machen, wenn

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.

 

 

 

 

 

Aktuelles:

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Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

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