Hinterlassenenrente HR
Anspruch
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:
Beginn und Ende
Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente entsteht am ersten Tag des dem Tode des (geschiedenen) Ehegatten oder des Elternteils folgenden Monats.
Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Mit der Wiederverheiratung erlischt die Witwen- oder Witwerrente. Die Waisenrenten laufen dagegen weiter.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.



