Hinterlassenenrente HR

Anspruch

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:

Beginn und Ende

Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente entsteht am ersten Tag des dem Tode des (geschiedenen) Ehegatten oder des Elternteils folgenden Monats.

Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Mit der Wiederverheiratung erlischt die Witwen- oder Witwerrente. Die Waisenrenten laufen dagegen weiter.

Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.

Aktuelles:

05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

19.07.11 / AHV-Ausgleichskasse 66

Übersicht Familienzulagen

der Kantone

17.11.10 / AHV-Ausgleichskasse 66

Familienzulagen Kanton Obwalden

Geänderter Beitragssatz

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


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