Invalidenrente IV

Anspruch

Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig sind, sind grundsätzlich obligatorisch bei der IV versichert. Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb dieser Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.

Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich bleibend oder zumindest für längere Zeit bestehen. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird.

Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.

Voraussetzungen für Invalidenrente

Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn zuerst die Möglichkeit einer Eingliederung geprüft wurde. Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente eine behinderte Person Anspruch hat: 

Beginn und Ende

Der Rentenanspruch entsteht frühestens, wenn die versicherte Person entweder:

Die Invalidenrente kann frühestens ab dem 18. Altersjahr ausgerichtet werden.
Der Anspruch auf Invalidenrente erlischt am Ende des Monats, in dem:

Kinderrenten

Rentenberechtigte Personen haben zusätzlich zur Invalidenrente Anspruch auf Kinderrente für Söhne und Töchter:

Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.

Aktuelles:

05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

19.07.11 / AHV-Ausgleichskasse 66

Übersicht Familienzulagen

der Kantone

17.11.10 / AHV-Ausgleichskasse 66

Familienzulagen Kanton Obwalden

Geänderter Beitragssatz

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


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