Invalidentaggeld IV-TG
Anspruch
Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.
Anspruch auf Taggelder haben Versicherte erst, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben. Der Anspruch ist unabhängig des Geschlechtes und des Zivilstandes. Die IV kennt zwei Arten von Taggeldern:
Festsetzung und Auszahlung
- Die Festsetzung und Auszahlung der Taggelder erfolgt durch die Ausgleichskasse, an die die versicherte Person zum Zeitpunkt der Anmeldung AHV/IV- und EO-Beiträge zahlte.
- Über Dauer und Umfang des Taggeldes erlässt die IV-Stelle eine Verfügung.
- Die Taggelder werden monatlich, gestützt auf eine Bescheinigung der Eingliederungsstätte oder der IV-Stelle, ausbezahlt.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.



