Seite drucken

Kinderrenten / Waisenrenten

Bezüger einer Alters- oder IV-Rente haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes Anspruch auf eine Waisenrente hätte, Anrecht auf Zahlungen in der Höhe von 20 % der bezogenen Rente.

Beim Versicherungsplan Primo entspricht die Kinderrente 8% des versicherten Lohnes.

Der Anspruch auf eine Waisenrente entsteht mit dem Tod des Versicherten oder des Altersrentners. Er erlischt mit dem Tode der Waise oder mit der Vollendung des 18. Altersjahres.

Der Anspruch auf eine Kinderrente erlischt mit dem Tod des Kindes oder mit Vollendung des 18. Altersjahres. Sollte das Kind über diese Altersgrenze hinaus in Ausbildung sein, gilt der Anspruch bis zum Ende der Ausbildung, längstens aber bis zum 25. Altersjahr.

 

 

 

 

 

Aktuelles:

05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


Français Italiano