Kinderrenten / Waisenrenten
Bezüger einer Alters- oder IV-Rente haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes Anspruch auf eine Waisenrente hätte, Anrecht auf Zahlungen in der Höhe von 20 % der bezogenen Rente.
Beim Versicherungsplan Primo entspricht die Kinderrente 8% des versicherten Lohnes.
Der Anspruch auf eine Waisenrente entsteht mit dem Tod des Versicherten oder des Altersrentners. Er erlischt mit dem Tode der Waise oder mit der Vollendung des 18. Altersjahres.
Der Anspruch auf eine Kinderrente erlischt mit dem Tod des Kindes oder mit Vollendung des 18. Altersjahres. Sollte das Kind über diese Altersgrenze hinaus in Ausbildung sein, gilt der Anspruch bis zum Ende der Ausbildung, längstens aber bis zum 25. Altersjahr.
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