Leistungen
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Solidarität zwischen Alt und Jung, Arm und Reich, Frau und Mann
Seit 1948 in Kraft
Die Entstehung der AHV geht auf das Jahr 1925 zurück, als das Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung zustimmte: Am 1. Januar 1948 schliesslich trat die AHV in Kraft. Die ersten Renten wurden ausbezahlt.



