Mutterschaftsentschädigung

Der Bundesrat hat die Bestimmungen zur Mutterschaftsentschädigung auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt haben angestellte, selbständigerwerbende oder im Betrieb des Ehemannes arbeitende Frauen Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Entschädigungsanspruch
Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des vor der Geburt erhaltenen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, begrenzt auf maximal 172 Franken pro Tag. Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt oder stirbt, endet der Anspruch vorzeitig.

Anmeldung
Das entsprechende Anmeldeformular kann direkt im Internet ausgefüllt werden. Es ist anschliessend zu drucken und unserer Kasse unterzeichnet mit den notwendigen Unterlagen zuzustellen.

Auszahlung
Die Mutterschaftsentschädigung wird am Ende eines jeden Monats nachschüssig ausbezahlt. Beträgt sie weniger als 200 Franken pro Monat, so wird sie erst am Ende des Mutterschaftsurlaubes ausbezahlt.

Die verbindliche Entschädigung kann der vom Bundesamt für Sozialversicherungen herausgegebenen Tabelle zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigung entnommen werden.

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