Selbstständigerwerbende

Der Ausgleichskasse Baumeister werden jene Selbstständigerwerbenden angeschlossen, die Mitglied im Schweizerischen Baumeisterverband sind (inkl. Holzbau Schweiz). 

Nach erfolgter Aufnahme in den Verband erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen zum Anschluss an die Ausgleichskasse.

Die persönlichen Beiträge werden zu Beginn aufgrund Ihrer Selbstangaben provisorisch festgesetzt. Diese provisorische Festsetzung bildet die Grundlage für Ihre vierteljährlichen Akontozahlungen. Für die Folgejahre wird jeweils provisorisch das Einkommen des Vorjahres übernommen. Die definitive Festsetzung erfolgt aufgrund der definitiven Einkommensmeldungen durch die Steuerverwaltung.

Bitte beachten Sie
Die gesetzlichen Bedingungen zwingen uns, bei Abweichungen ab 25% zwischen den provisorischen und definitiven Beiträgen unabhängig von einem Verschulden Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu erheben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei uns zu melden, sobald Sie feststellen, dass Ihr effektives Einkommen wesentlich von den provisorischen Grundlagen abweicht.

Für Auskünfte stehen Ihnen ihre Ansprechpartner zur Verfügung

 

Formular für Beitragsanpassungen

Aktuelles:

05.01.12 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse, FAR Inkassostelle, Parifonds-Bau, Berufsbildungsfonds, berufsförderung holzbau schweiz

Neue Webseite für consimo

Mit dem Auftritt des neuen Firmennamens consimo wurde  auch die neue Webseite...

19.07.11 / AHV-Ausgleichskasse 66

Übersicht Familienzulagen

der Kantone

17.11.10 / AHV-Ausgleichskasse 66

Familienzulagen Kanton Obwalden

Geänderter Beitragssatz

27.10.10 / AHV-Ausgleichskasse 66, Pensionskasse

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf...


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