Selbstständigerwerbende
Der Ausgleichskasse Baumeister werden jene Selbstständigerwerbenden angeschlossen, die Mitglied im Schweizerischen Baumeisterverband sind (inkl. Holzbau Schweiz).
Nach erfolgter Aufnahme in den Verband erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen zum Anschluss an die Ausgleichskasse.
Die persönlichen Beiträge werden zu Beginn aufgrund Ihrer Selbstangaben provisorisch festgesetzt. Diese provisorische Festsetzung bildet die Grundlage für Ihre vierteljährlichen Akontozahlungen. Für die Folgejahre wird jeweils provisorisch das Einkommen des Vorjahres übernommen. Die definitive Festsetzung erfolgt aufgrund der definitiven Einkommensmeldungen durch die Steuerverwaltung.
Bitte beachten Sie
Die gesetzlichen Bedingungen zwingen uns, bei Abweichungen ab 25% zwischen den provisorischen und definitiven Beiträgen unabhängig von einem Verschulden Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu erheben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei uns zu melden, sobald Sie feststellen, dass Ihr effektives Einkommen wesentlich von den provisorischen Grundlagen abweicht.
Für Auskünfte stehen Ihnen ihre Ansprechpartner zur Verfügung



