Erhöhung Beitragssatz EO
Erhöhung Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.
Weitere Informationen:
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=33770