Herzlich willkommen beim Berufsbildungsfonds Bau (BBF BAU)
Unter dem Namen Berufsbildungsfonds Bau (BBF BAU) besteht ein Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2001 (BBG, SR 412.10). Der Träger des BBF BAU ist der Schweizerische Baumeisterverband SBV. Der BBF BAU ist berufsspezifisch auf die Grundbildung sowie höhere Grundbildung sowie Spezialausbildung der Berufsbilder im Bauhauptgewerbe ausgerichtet und gilt für die ganze Schweiz. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Bundesrates werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten der Branche beteiligt und dennoch von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben.
Gestützt auf die Allgemeinverbindlicherklärung haben alle Betriebe im Geltungsbereich des BBF BAU jährlich den Grundbeitrag pro Betrieb von CHF 240.00 und zusätzlich CHF 1.50 pro Monat und Mitarbeiter zu entrichten (vgl. Art. 10 AVE BBF BAU).
Die eingenommenen Gelder werden unter Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie ausschliesslich für die Grundbildung sowie die höhere Berufsbildung (insbes. Entwicklung von Bildungsangeboten, Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, Berufswerbung) verwendet (vgl. Art. 12 AVE BBF BAU).
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Auskunftszeiten:
| Montag | 14:00 - 16:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 11:30 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 16:30 Uhr |
Zahlungsverbindung:
PC-Nr. 30-310463-6
Mehrwertsteuer-Nr.: 297561
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