Versicherter Personenkreis
Es sind folgende Kriterien für die Aufnahme in die Pensionskasse zu erfüllen:
- Arbeitnehmer die zu Beginn des Kalenderjahres im 18. Altersjahr sind und einen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle beziehen
- Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmer, deren befristeter Arbeitsvertrag von höchsten drei Monate verlängert wird, ab Zeitpunkt der Verlängerung
- Arbeitnehmer, die Teilinvalid sind, sofern sie einen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle beziehen
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